Komplettlösung für Hersteller von Elektrogeräten

Hersteller/Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen der europäischen WEEE-Richtlinie. Die Länder haben diese in unterschiedlicher Form umgesetzt, so dass es landesspezifische Besonderheiten zu beachten gilt.

Profitieren Sie als Hersteller/Inverkehrbringer von unserem umfassenden Know-how bei EARN:

  • Kenntnis über die nationalen Gesetzgebungen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)
  • Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen
  • Übernahme der Registrierung, Meldungen und aller administrativen Aufgaben
  • Entwicklung einer optimalen Rücknahmelösung für Ihre Altgeräte unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Rahmenbedingungen

Sind Sie Hersteller/Inverkehrbringer von Elektrogeräten im Sinne der WEEE-Richtlinie?

„Inverkehrbringer“ oder auch Hersteller im Sinne der WEEE-Richtlinie ist, wer…

  • Geräte unter seinem Namen und eigener Marke herstellt und erstmalig in einem EU Land in Verkehr bringt (Hersteller)
  • Geräte anderer Hersteller unter seinem Namen oder eigener Marke erstmals in einem Mitgliedsland der EU in Verkehr bringt
  • Erstmalig Elektrogeräte aus einem Drittland in ein Land der europäischen Union auf den Markt bringt (Importeur)
  • Außerhalb des Vertriebslandes niedergelassen ist und mithilfe der Fernabsatzkommunikation (Onlineshops und Versandhändler) Geräte an Endkunden vertreibt

Für Hersteller/Inverkehrbringer ist die Unterscheidung zwischen B2B- und B2C-Geräten relevant:

  • B2B-Elektrogeräte (Business to Business) werden ausschließlich für den Industrie- und Gewerbekundenbereich verwendet. Eine Nutzung in privaten Haushalten ist nicht möglich bzw. unwahrscheinlich.
  • B2C-Elektrogeräte (Business to Customer)  für die Nutzung in privaten Haushalten. Elektrogeräte, die sowohl in privaten Haushalten als auch im professionellen Bereich nutzbar sind (dual-use-Geräte), gelten für die Registrierung als B2C-Geräte.

Unser Angebot für Hersteller  von B2C-Geräten

Hersteller/Inverkehrbringer von B2B-Elektrogeräten können mit unserem individuellen Full WEEE Service ihren Verpflichtungen in ganz Europa einfach und zuverlässig nachkommen. Dieser beinhaltet die Registrierung als Hersteller, die Meldung von Gerätemengen und die Rücknahme von Elektro-Altgeräten.

Erfahren Sie mehr über die WEEE-Lösungen von EARN.

Unser Angebot für Hersteller/Inverkehrbringer von B2B-Geräten

Mit unserem individuellen Full WEEE Service machen wir es für Hersteller/Inverkehrbringer von B2C-Elektrogeräten einfach, ihren Verpflichtungen in ganz Europa zuverlässig nachzukommen. Leistungen wie Registrierung, Mengenmeldungen und die Rücknahme von Elektro-Altgeräten erhalten Sie bei EARN aus einer Hand.

Erfahren Sie mehr über die WEEE-Lösungen von EARN.

Für B2C-Elektroaltgeräte setzen die meisten Länder auf Systemlösungen. Nur für Deutschland bleibt der Hersteller von B2C-Geräten in der Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung seiner Altgeräte.

In Deutschland bieten wir Herstellern von B2C-Geräten einen umfassenden Service zur Erfüllung der speziellen und einmaligen Verpflichtungen an.

In Deutschland ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) die zuständige Stelle zur Umsetzung des Elektrogesetzes. Sie nimmt die Registrierung der Hersteller/Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten an, verwaltet die Mengenmeldungen und ordnet die Altgerätemengen verursachergerecht den Herstellern zu.

Nutzen Sie unsere Kompetenz für Rücknahmelösungen in Deutschland, um Ihren Verpflichtungen  nachzukommen.

EARN übernimmt Ihre Pflichten als Hersteller von B2C-Elektrogeräten in Deutschland:

  • Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register ear
  • Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie  mit jährlicher Aktualisierung
  • Bereitstellung von Behältnissen für die Sammlung von Altgeräten sowie Abholung der Altgeräte bei Sammel- und Übergabestellen (in Deutschland öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger)
  • Behandlung und Verwertung der zurückgenommenen Altgeräte
  • Mitteilung der Menge in Verkehr gebrachter Elektrogeräte sowie zurückgenommener Mengen an Altgeräten (Jahres-Statistik-Mitteilungen)
  • Ernennung eines Bevollmächtigten für Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland

In Deutschland betreiben wir ein flächendeckendes Netzwerk von zertifizierten Recyclingpartnern. Mit den Entsorgungsfachbetrieben verbindet uns eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die uns eine reibungslose Abholung  von Elektroaltgeräten ermöglicht.

Über unser Recyclingnetzwerk können wir zudem Eigenrücknahmen mit Kostenvorteilen realisieren. Diese freiwillig gesammelten Mengen können auf die Abholmengen bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angerechnet werden.

Die exakte Abwicklung der Aufträge wird durch unsere Softwarelösung (EARN-Tool) gewährleistet.

Vorteile des EARN-Tools:

  • Management der Abholaufträge und EAR-Abholanordnungen
  • Integrierte Terminüberwachung und Statusanzeige
  • Individuelle Zugriffsrechte für Recyclingpartner und EARN-Mitarbeiter

EARN: Rücknahmelösungen für B2C-Hersteller in Europa

In fast allen europäischen Ländern wurden Rücknahmesysteme  gegründet, an die die Hersteller/Inverkehrbringer ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte übertragen müssen. Die von den jeweiligen Behörden anerkannten Systeme übernehmen die Verantwortung für die Garantiestellung, Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten überwiegend aus privaten Haushalten. Für die Registrierung bei den Systemen und den anfallenden administrativen Aufgaben bietet EARN Ihnen eine Gesamtlösung an. So haben Sie einen qualifizierten Ansprechpartner für die gesamte Abwicklung europaweit. Unser Service ist sowohl für einzelne EU-Mitgliedstaaten als auch für die gesamte EU je nach landesspezifischen Vorgaben möglich.

Unsere Leistungen für Hersteller/Inverkehrbringer in Europa:

  • Registrierung bei lizensierten Rücknahmesystemen
  • Durchführung von landesspezifischen Mengenmeldungen