Die europäische Batterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren – in Deutschland umgesetzt als Batteriegesetz BattG) verpflichtet Hersteller/Inverkehrbringer europaweit zur fachgerechten Entsorgung ihrer Altbatterien und -akkumulatoren. Dazu zählen auch in Elektrogeräten integrierte Batterien und Akkumulatoren. Die Herstellerverantwortung liegt bei dem Unternehmen, das die Batterien oder Akkumulatoren auf den europäischen Markt bringt. Der Hersteller/Inverkehrbringer ist verpflichtet, sich je nach Batterieart bei den entsprechenden Behörden/Rücknahmesystemen zu registrieren und die notwendige Mengenmeldung durchzuführen. Außerdem ist der Hersteller/Inverkehrbringer verpflichtet, die fachgerechte Verwertung nach Ende der Gebrauchsfähigkeit sicherzustellen.
Folgende Batteriearten werden gemäß der europäischen Batterierichtlinie unterschieden. Die Zuordnung ist nicht einheitlich in den Ländern umgesetzt:
- Gerätebatterien und –akkumulatoren
- Industriebatterien und –akkumulatoren
- Fahrzeugbatterien und -akkumulatoren
Unsere Dienstleistungen machen es Ihnen einfach, Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und passende Lösungen zur gesetzeskonformen Umsetzung der Batterierichtlinie.
Unsere Leistungen für Hersteller/Inverkehrbringer von Batterien:
- Registrierung bei den entsprechenden Behörden/Rücknahmesystemen
- Fristgerechte Meldungen der Verkaufszahlen und Rücknahmemengen
- Rücknahmelösungen für Altbatterien und Altakkumulatoren (Industriebatterien)
Mehr Informationen zu unseren Lösungen rund um die Batterierichtlinie.