Service für Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungen

Die EU-Richtlinie 94/62/EG soll dazu dienen, die Verpackungsabfälle in der EU zu reduzieren und die fachgerechte Verwertung sicherzustellen. Entsprechend sind Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungen oder verpackten Produkten zur Rücknahme verpflichtet. In Deutschland gilt ab dem 01.01.2019 das Verpackungsgesetz -VerpackG und löst dann die aktuell geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.

Wir machen es Ihnen einfach und unterstützen Sie dabei, Ihre Produktverantwortung und Rücknahmepflicht als Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungen zu erfüllen.

Unsere Leistungen für Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungen:

  • Registrierung nach landesspezifischen Vorgaben
  • Fristgerechte Meldung der Verpackungsmengen
  • Gewährleistung der Rücknahmeverpflichtung

Mehr Informationen zu unseren Lösungen rund um die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle und das Verpackungsgesetz.