WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment

WEEE – wofür steht das eigentlich?

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste electrical and electronic equipment; WEEE)

Elektro- oder Elektronikgeräte (EEE) sind nach Maßgabe der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU,  Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1.000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.

Abfall sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder nach geltenden lokalen Gesetzen entledigen muss. Abfall wird umgangssprachlich u.a. auch als Müll oder Schrott bezeichnet.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE); (umgangssprachlich auch Elektroschrott, Elektronikschrott, E-Schrott, Altgeräte, Elektroaltgerät, Elektronikaltgeräte) sind nach Maßgabe der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU Elektro- und Elektronikgeräte welche als Abfall gelten, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt der Entledigung Teil des Produkts sind.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) in 6 Kategorien eingeteilt:

  1. Wärmeüberträger
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten
  3. Lampen
  4. Großgeräte (mindestens eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm)
  5. Kleingeräte (keine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm)
  6. Kleine IT- oder Telekommunikationsgeräte (keine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 cm)

Anhang IV der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU beinhaltet eine nicht erschöpfende Liste von Elektro- und Elektronikgeräten mit deren Zuordnung zu den 6 Kategorien.

Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE)

Das Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten ist eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern mit oder ohne schwarzem Balken darunter. Geräte, die nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind mit dem Datum des Inverkehrbringens oder mit einem schwarzen Balken unterhalb der durchgestrichenen Abfalltonne zu kennzeichnen.

Des Weiteren sind Elektro- und Elektronikgeräte so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist.