Elektrogesetz (ElektroG) Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland
Die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräte-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment – WEEE) ist in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller/Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zur Organisation und Finanzierung der getrennten Sammlung und der fachgerechten Entsorgung. Bei anderen als privaten Nutzern muss der Hersteller/Importeur zumutbare Rückgabemöglichkeiten bieten.
Hersteller im Sinne des ElektroG ist jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte
- unter seinem Namen und eigener Marke herstellt und erstmalig in Verkehr bringt (Produzent)
- anderer Hersteller unter seinem Namen oder eigener Marke erstmals in Verkehr bringt
- aus dem Ausland erstmalig auf den Markt bringt (Importeur)
- mithilfe der Fernabsatzkommunikation (Onlineshops und Versandhändler) anbietet und dabei außerhalb des Vertriebslandes niedergelassen ist
Welche Anforderungen stellt das Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) an Hersteller?
Ihre Verpflichtungen nach ElektroG (Elektrogesetz):
- Schaffung von Rückgabestellen für gewerbliche Nutzer, Information und Aufklärung der Verbraucher und anderer Anwender, Registrierung bei der stiftung ear
- Führung der ear-Registrierungsnummer (ear Registrierungsnummer) in den Geschäfts-papieren
- Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie bei B2C-Geräten
- Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte mit der registrierten Marke und der durchgestrichenen Mülltonne
- Monatliche Mitteilung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte
- Entgegennahme und Erfüllung der Abholanordnungen der ear für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), Bestätigung der Abholung von den örE und den anderweitig gesammelten und wiederverwerteten Altlampen
Für welche Elektro- und Elektronikgeräte gilt das Elektroaltgerätegesetz (ElektroG)?
Dieses Gesetz gilt für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG). Sie sind in die folgenden Kategorien unterteilt:
- Wärmeüberträger
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
- Lampen
- Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
- Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) und
- kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt