Elektrogesetz (ElektroG) Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland

Die nationale Umsetzung der europäischen Elektroaltgeräte-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment – WEEE) ist in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller/Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zur Organisation und Finanzierung der getrennten Sammlung und der fachgerechten Entsorgung. Bei anderen als privaten Nutzern muss der Hersteller/Importeur zumutbare Rückgabemöglichkeiten bieten.

Hersteller im Sinne des ElektroG ist jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte

  • unter seinem Namen und eigener Marke herstellt und erstmalig in Verkehr bringt (Produzent)
  • anderer Hersteller unter seinem Namen oder eigener Marke erstmals in Verkehr bringt
  • aus dem Ausland erstmalig auf den Markt bringt (Importeur)
  • mithilfe der Fernabsatzkommunikation (Onlineshops und Versandhändler) anbietet und dabei außerhalb des Vertriebslandes niedergelassen ist

Welche Anforderungen stellt das Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) an Hersteller?

Ihre Verpflichtungen nach ElektroG (Elektrogesetz):

  • Schaffung von Rückgabestellen für gewerbliche Nutzer, Information und Aufklärung der Verbraucher und anderer Anwender, Registrierung bei der stiftung ear
  • Führung der ear-Registrierungsnummer (ear Registrierungsnummer) in den Geschäfts-papieren
  • Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie bei B2C-Geräten
  • Kennzeichnung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte mit der registrierten Marke und der durchgestrichenen Mülltonne
  • Monatliche Mitteilung der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte
  • Entgegennahme und Erfüllung der Abholanordnungen der ear für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), Bestätigung der Abholung von den örE und den anderweitig gesammelten und wiederverwerteten Altlampen

Für welche Elektro- und Elektronikgeräte gilt das Elektroaltgerätegesetz (ElektroG)?

Dieses Gesetz gilt für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG). Sie sind in die folgenden Kategorien unterteilt:

  1. Wärmeüberträger
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
  3. Lampen
  4. Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
  5. Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) und
  6. kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt