Registrierung bei der stiftung ear

Hersteller und Inverkehrbringer von Elektrogeräten sind verpflichtet, sich bei der stiftung ear zu registrieren, bevor sie ihre Geräte auf dem Markt anbieten.

Dies ist sowohl für Hersteller von privat (B2C) als auch gewerblich (B2B) nutzbaren Elektrogeräten erforderlich.

Was ist für eine Registrierung erforderlich?

Für die Registrierung ist eine im Handelsregister eingetragene Niederlassung mit Steuernummer notwendig. Ohne diese muss ein Vertrag mit einem Bevollmächtigten im Land abgeschlossen werden. Der Bevollmächtigte (Authorised Representative) übernimmt in diesem Fall die Herstellerverpflichtungen aus der WEEE Richtlinie bzw. dem ElektroG (in Deutschland).

Für die Registrierung sind die Geräte einer Kategorie und darunter einer Geräteart zuzuordnen. Die 6 Kategorien entsprechen denen die  in der WEEE Richtlinie vorgegeben wurden. Aktuell existieren 17 Gerätarten die von der Stiftung ear festgelegt werden und die 6 Kategorien weiter unterteilen.

Werden Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (sogenannte B2C-Geräte), in Verkehr gebracht, ist eine insolvenzsichere Garantie zu hinterlegen. Diese deckt die Kosten der Geräteentsorgung ab, wenn alle Hersteller dieser Geräteart im Insolvenzfall aus dem Markt ausgetreten sind.

Für Geräte, die ausschließlich von anderen Nutzern als privaten Haushalten (sogenannte B2B-Geräte) in Verkehr gebracht werden sollen, ist glaubhaft darzulegen, warum diese Geräte ausschließlich im professionellen oder gewerblichen Umfeld eingesetzt werden (sogenannte Glaubhaftmachung, erforderlich nur in Deutschland).

Ein entscheidendes Kriterium für die Registrierung in Deutschland ist die Marke. Sie ist das entscheidende Merkmal, mit der ein Elektrogerät eindeutig einem Hersteller zugeordnet werden kann. Werden Elektrogeräte unter mehreren Marken in Verkehr gebracht, so ist jeweils eine Registrierung je Marke und Geräteart zu beantragen.

Die Marke muss keine eingetragene Marke im Sinne des Markenrechts sein. Es kann z.B. der Firmenname verwendet werden. Eine Registrierung unter Bezeichnungen wie „keine Marke“, „no name“, reinen Typenbezeichnungen, Gerätebeschreibungen (wie z.B. „Messgeräte“, „USB Stick“) oder unter der Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) ist nicht möglich. Die im Registrierungsverfahren angegebene Marke muss nach §9 ElektroG auf dem Elektrogerät selbst aufgebracht sein.

Liegen der Stiftung ear alle o.g. Informationen und Unterlagen vor, so prüft sie diese und erteilt in der Regel nach mehreren Wochen einen Registrierungsbescheid und die 8stellige Registrierungsnummer (Bsp.: WEEE-Reg. Nr. 12345678),

Die Registrierung wird im Verzeichnis der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten (elektro altgeräte register / ear register) mit der Marke, Geräteart, Registrierungsnummer veröffentlicht.